AGB

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Aufträge, die VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung im Rahmen von Werks- und Dienstverträgen durchführt.

Mit der Auftragserteilung an VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung werden diese automatisch anerkannt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, insoweit sie den folgenden Bestimmungen entgegenstehen.

2. Mitarbeitereinsatz

VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung kann zur Leistungserfüllung sowohl Angestellte als auch freie Mitarbeiter:innen einsetzen und Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben.

Fällt ein zum Einsatz vorgesehene:r Dozent:in/Referent:in/Trainer:in/Coach von VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung wegen Krankheit oder andere Gründen aus, wird dem Kunden innerhalb angemessener Frist Ersatz gestellt. Sollte ein Ersatz nicht zustande kommen, besteht ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder das Angebot wird kostenfrei storniert und bereits gezahlte Honorare, denen keine Leistungserbringung erfolgte, werden zurückgezahlt.

3. Haftung

Die VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung haftet dem Auftraggeber für die von ihr bzw. von Ihren Mitarbeitenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Für den Verlust von Daten und oder Produkten haftet die VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung insoweit nicht, als dass der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und damit sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

4. Vergütung

Die Vergütung richtet sich in inhaltlichem und finanziellen Umfang nach den durch den Kunden schriftlich bestätigten Auftragsbedingungen.
Bei nachträglichen Änderungen im Leistungsumfang werden daraus resultierende Aufwandsmehrungen der VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung vor der Durchführung kalkuliert und mit dem Kunden abgesprochen. Nach getroffener Absprache erhöht sich die beauftragte Auftragssumme entsprechend.

Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen für Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter.

  1. Reisekosten fallen erst ab dem 50.ten Kilometer Entfernung vom Firmensitz der
    VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung an.
  2. Die Kilometerpauschale für projektbezogene Fahrten, die mit dem PKW durchgeführten werden, beträgt 0,50 € pro gefahrenen Kilometer.
  3. Für projektbezogene Reisezeiten bei einer Anreise über 200 km oder 2 Stunden werden zusätzlich und nach Aufwand mit 50% des üblichen Tagessatzes berechnet.

Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, behält sich die VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung vor eine Bearbeitungs-Fee in höhe von 10% des Auftragswertes zu erheben.
Fremdleistungen wie u.a. Kuriere, Versand, etc. werden gegen Beleg abgerechnet.

5. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Forderungen der VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung werden mit der Rechnungsstellung fällig und sind – sofern für die jeweilige Leistung nicht anders geregelt – sofort, jedoch spätestens zehn Werktage nach Rechnungszugang ohne Abzug und kostenfrei zahlbar.

Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Bei Projektaufträgen mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen oder einem Auftragswert von 4.000,- € wird die Hälfte der Auftragswerts mit Auftragsbestätigung fällig. Abschließende Rechnungsstellung erfolgt nach Teilprojekt- / Projektabschluss.

Der Kunde / Vertragspartner kommt spätestens nach 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug. Für jede Mahnung können 30,- € in Rechnung gestellt werden.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, nach zweifacher schriftlicher Mahnung, Verzugszinsen in der Höhe der Bankzinsen für von VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung in Anspruch genommene Bankkredite, mindestens aber in Höhe von 8% über dem LRG-Satz der Europäischen Zentralbank, in Rechnung gestellt.

Mehrere Auftraggeber, gleich ob natürliche oder juristische Personen, haften gesamtschuldnerisch. Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung berechtigt, seine Ansprüche ihr abzutreten.

6. Materialien, Geheimhaltung & Veröffentlichung

Der Auftraggeber räumt VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung das nicht ausschließliche Recht ein, vorhandenes geistiges Eigentum, soweit es für die Erfüllung seines Mandates im Rahmen der Vereinbarungen erforderlich ist, kostenfrei zu nutzen.

Beide Parteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche und schutzwürdige Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung erlangt werden und als „vertraulich“ oder ähnlich gekennzeichnet oder offensichtlich vertraulicher Natur sind, geheim zu halten.

Die Parteien werden solche Informationen und unterlagen nicht für eigene oder fremde Zweck, sondern nur zur Auftragserfüllung im Namen der Vereinbarungen nutzen.

Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Auftrages bestehen.

Gegebenenfalls kann auf Anforderung des Kunden eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement) abgeschlossen werden, die über die vorgenannten hinausgehende Geheimhaltungspflichten regelt.

Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit stehen, sind generell nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei erlaubt. Die VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung ist jedoch berechtigt, den Namen des Kunden, dessen Marke und Logo sowie Informationen über das Projekt unter Beachtung der oben genannten Geheimhaltungspflichten zu Referenzzwecken zu verwenden.

7. Wettbewerber

Die VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8. Datenschutz

Übergebende und zur ordentlichen Auftragsabwicklung notwendige personenbezogenen Daten werden von der VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung auf Grundlage der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Weitergabe dieser Daten an oder die Einsicht durch Dritte ist ausgeschlossen.

Dem stimmt der Kunde mit der Auftragserteilung ausdrücklich zu. VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung informiert Kunden mehrmals jährlich über Produkte, Veranstaltungen und Dienstleistungen, es sei denn, diese mit dem Vertragsabschluss zustanden gekommene Einwilligung ist widerrufen.

9. Urheberrecht

Sämtliche Tagungsunterlagen zu Veranstaltungen der VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung sowie Produkte und Unterlagen, die im Rahmen einer Beratungsleistung zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt.

Den Teilnehmenden / Empfänger:innen der Beratungsleistung wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Ihnen und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

Davon in Umfang und/oder zeitlicher Nutzung abweichende Nutzungsmöglichkeiten bedürfen vor der Nutzung der schriftlichen Genehmigung durch die VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung sowie / oder einer entsprechenden Nutzungs- oder Überlassungsvereinbarung (z.B. kostenpflichtige Lizenzvereinbarung) mit der VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung.

10. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der VOLKER SCHRAMM – agile Personal- & Organisationsentwicklung Erfüllungs- und Zahlungsort.

Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Reinbek.

11. Schlussbestimmung und Unwirksamkeit

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden zu dem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Reinbek, 2022